Schulvertrag
Zwischen der Freien Schule Rerik, vertreten durch den Vorstand der AG
und den Erziehungsberechtigten _________________________________________
Name, Vorname der ges. Vertreter
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Anschrift
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Telefonnummer
Mobilnummer E-Mail
wird zur Aufnahme des Kindes ____________________________ ___ _________ ______________
Name
geb. am
Staatsangehörigkeit ______________ Nationalität _________________________
in die _____ Klasse der Freien Schule Rerik zum Schuljahr __________________
folgender Schulvertrag geschlossen:
1. Die Freie Schule Rerik ist eine Staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaf für die Sekundarstufe I u. II mit Ganztagskonzeption. Es handelt sich hierbei um eine gebundene Ganztagsschule im Sinne der Kultusministerkonferenz: Das Konzept sieht daher verbindlich vor:
a. An mindestens drei Tagen in der Woche wird ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst.
b. An allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs wird den teilnehmenden Schülerinnen
und Schülern ein Mittagessen bereit gestellt.
c. Die Ganztagsangebote werden unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt; ein konzeptioneller Zusammenhang mit
dem Unterricht besteht.
d. Die Teilnahme an den ganztätigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten für mindestens 1 Schulhalbjahr zu erklären.
2. Die Erziehungsberechtigten erkennen das für die Schule geltende Konzept an und unterstützen es.
3. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, über die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes genauen Aufschluss zu geben. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur Offenlegung aller erstellten und laufenden Fördermaßnahmen,
Heilbehandlungen und Gutachten, welche den Schüler betreffen.
4. Hinsichtlich des Schulbetriebes und der Schulordnung gelten die jeweiligen Regelungen der Hausordnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die auf Freie Schulen anwendbar sind.
5. Für den Besuch der Freien Schule ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Schulgeldordnung ist Bestandteil des Schulvertrages. Höhe und Zahlungsweise des Schulgeldes sind durch die Schulgeldordnung geregelt und kann den Erfordernissen (in der Regel zum Schuljahresbeginn) angepasst werden.
6. Die Freie Schule Rerik ist hinsichtlich ihres Bestehens und ihrer Arbeit auf die Unterstützung und praktische Mitarbeit der Eltern angewiesen. Die Eltern erklären sich bereit, die Arbeit der Schule zu unterstützen. Schulveranstaltungen wie Tag der
Offenen Tür, Weihnachtsfeier, Einschulungsfeier etc. sind für die Schüler verpflichtend.
7. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besteht an der Freien Schule ein Versicherungsschutz für jeden Schüler. Die Eltern verpflichten sich, Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg unverzüglich zu melden.
8. Der Schulvertrag ist für 1 Jahr befristet, wenn es sich bei dem Schüler um einen Austauschschüler handelt.
9. Sollte ein Schulvertrag für die Aufnahme in die 5. Klasse wirksam unterschrieben sein und vor Beginn des Schuljahres bis zum 01.03. von den unterschreibenden Eltern/ Erziehungsberechtigten gekündigt werden, entsteht eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 350 EUR. Nach dem 01.03. ist eine Kündigung/Aufhebung für das im August beginnende Schuljahr nicht möglich, bzw. die Zahlungspflicht entsteht für das gesamte Schuljahr bis zum 31.7. des Folgejahres.
10. Wird dieser Schulvertrag weder vorzeitig aufgehoben noch gekündigt, endet er mit Abschluss der 10. bzw. mit dem Abschluss der Oberstufe.
11. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Ort, Datum
Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters
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Ort, Datum
Unterschriften des Vorstandes |