Schulgeldordnung der FSR
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die Schulgeldordnung im Vorab anzusehen.
Schulgeldordnung
Für die Freie Schule Rerik, Stand 01.08.2018
TEIL 1
Diese Schulgeldordnung regelt Höhe und Zahlungsweise des durch den Vertragspartner gemäß Schulvertrag zu entrichtenden Beschulungsentgelts (Schulgelds) und des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterial.
2. a) Das Schulgeld ist eine Jahresschuld. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
b) Die Bezahlung erfolgt im Voraus zum 1. eines jeden Monats.
c) Der Vertragspartner erteilt der Freien Schule die Genehmigung zum Bankeinzug von einem Girokonto.
d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, pro Schuljahr 10 Stunden gemeinnützige/ehrenamtliche Arbeit für die Schule zu leisten. Ersatzweise können pro Stunde 10,- € auf das Schulkonto eingezahlt werden. Diese Stundenzahl wird als „Familienkonto“ geführt und kann von allen Familienmitgliedern abgeleistet werden. Jede Familie führt ein Stundenkonto, das am Schuljahresende abgerechnet wird. In begründeten Ausnahmefällen können mit dem Schulträger Sonderregelungen vereinbart werden.
3. Das Schulgeld ist unabhängig von eventueller Abwesenheit des Schülers durch Krankheit, Freistellung etc. sowie von Unterrichtsausfall durch Elementarereignisse u.ä. zu zahlen. Bei einer bevorstehenden längeren Unterbrechung des Schulbesuchs – mindestens 3 zusammenhängende Monate- kann eine Aussetzung auf Antrag gewährt werden.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, so dass eine pünktliche Erfüllung der Schulgeldzahlungsverpflichtung erfolgen kann. Änderungen der Bankverbindung hat er unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Elternbeitrag für Verbrauchsmaterial wird einmal jährlich i .H. v. 30,00 EUR pro Kind erhoben.
6. Ein Zahlungsrückstand wird dem Vertragspartner durch einmalige Mahnung mitgeteilt.
Bei einem Rückstand von 2 Schulgeld-Monatsanteilen bzw. einem überwiegenden Teil davon, kann der Schulträger den Schulvertrag fristlos kündigen.
Zeitgleich mit dem Aussprechen der fristlosen kündigung wird das Jugendamt informiert zur Sicherstellung der Einhaltung der Schulpflicht.
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist der Vertragspartner gehalten, dies der Schule sofort mitzuteilen.
7. Die Höhe des Schulgeldes wird gemäß den Finanzierungserfordernissen des Schulbetriebs durch den Schulträger beschlossen und in der Schulgeldordnung niedergeschrieben.
Ordentliche Änderungen treten jeweils zum 1. August für das bevorstehende Schuljahr in Kraft und werden dem Vertragspartner spätestens 3 Monate zuvor bekannt gegeben.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Änderung der Schulgeldordnung durch Umstände, die durch den Schulträger nicht beeinflussbar sind, bleibt hiervon unberührt.
8. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Schulgeldordnung berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Schulvertrages.
Teil 2
Monatliches Schulgeld
Das Basisschulgeld beträgt mit Wirkung vom 1.08.2018 monatlich 150 € für das erste Kind und 135 € für das 2.Kind.
Eltern, die die Schule unterstützen möchten, können ein höheres Schulgeld zahlen, um wirtschaftlich schlechter gestellten Familien ebenfalls zu ermöglichen, ihre Kinder an der Freien Schule Rerik unterrichten zu lassen – Solidarisches Schulgeld.
Zusatz: Das Originalformular enthält weiterführend das Lastschrifteinvertändis und muss unterschrieben werden.